Terminvereinbarung

«Nehmen Sie noch neue Patienten an?»

Die häufigste Frage am Telefon – und unsere Antwort ist natürlich «Selbstverständlich!»

Wenn Sie also gerne bei uns vorbeikommen würden, egal ob Sie das erste Mal kommen oder schon einmal bei uns waren, dann rufen Sie einfach an, oder schicken uns eine E-Mail – wir rufen dann in nützlicher Frist zurück.

Weil wir aber die Emails nicht immer sofort lesen (können), ist es in dringenden Fällen oder bei spezifischen Fragen sicher einfacher, wenn Sie sich telefonisch melden.

Für eine Terminvereinbarung brauchen wir Ihren Namen, Adresse mit Telefonnummer und Geburtsdatum. Beim Termin selber wäre es gut, wenn Sie Ihre Krankenkassenkarte und eine allfällige Medikamentenliste mitbringen könnten.

«Wie lange muss ich auf einen Termin warten?»

Das ist pauschal schwer zu sagen, die kurze Antwort ist leider: Es geht nicht mehr so schnell wie auch schon.

Bei einem akuten Problem / Notfall bemühen wir uns grundsätzlich, einen Termin gleichentags zu finden. Dies ist nicht immer möglich, in einem solchen Fall müssen wir an den augenärztlichen Notfalldienst (Tel.: 0900 466 466 – CHF 1.-/Min.) verweisen, der immer erreichbar ist.

Bezüglich normaler Kontrolltermine ist in der Regel (und mit etwas terminlicher Flexibilität) ein Termin für bekannte Patienten innert 8 Wochen zu finden. (Dies gilt natürlich nicht, wenn die Praxis abwesenheitshalber geschlossen ist.)

Wir haben ja oben schon erwähnt, dass wir immer gerne neue Patienten annehmen. Das ist auch so, aber leider sind die Wartezeiten inzwischen recht lange. Das sollte nicht so sein, ist aber schwierig zu beheben. Frau Dr. Eberle ist auf Monate ausgebucht - und zusätzlich zu Frau Dr. Sommer würden wir gerne noch eine augenärztliche Kollegin (oder einen Kollegen) einstellen - das ist aber nicht so einfach.
Aus den genannten Gründen ist es leider auch so, dass wir die Spezialsprechstunden für das Trockene Auge einstellen mussten.

Zu guter Letzt: In jedem Jahr schwierig ist immer die Zeit von Mitte Oktober bis Weihnachten.
Nach den Herbstferien steht unser Telefon nicht mehr still, weil viele Patienten noch gerne einen Termin vor Weihnachten vereinbaren möchten. Derzeit ist es schon nach den Sommerferien schwierig, in diesem Jahr einen normalen Kontrolltermin abzumachen, das ist für alle Beteiligten frustrierend. Wir können hierfür nur um Verständnis bitten – wenn die Termine vergeben sind, dann sind sie eben vergeben.

Wichtig zu wissen:

  • Die zweithäufigste Frage am Telefon ist übrigens, wie lange denn so eine Untersuchung dauert. Für eine komplette Untersuchung sollten Sie ca. 90 Minuten rechnen (inklusive Untersuchung, Wartezimmer, …)
  • Häufig muss auch, gerade bei neuen Patienten, eine eingehende Untersuchung der Netzhaut durchgeführt werden, wozu mittels Augentropfen die Pupille erweitert wird (=Mydriase).
    Wenn eine Mydriase erforderlich ist, dann dauert es ca. 20–30 Minuten bis die Tropfen wirken. Muss die Mydriase nicht durchgeführt werden, geht das Ganze u.U. schneller als die oben erwähnten 90 Minuten - das hängt aber davon ab, ob allfällig weitere Untersuchungen fällig werden.
  • Nach einer Mydriase sehen Sie für eine Weile schlechter. In dieser Zeit, ca. 1 Stunde, dürfen Sie nicht Autofahren oder andere kritische Dinge unternehmen.

Arztwechsel / Unterlagen

Wenn Sie von einem anderen Augenarzt zu uns wechseln wollen, ist es sinnvoll wenn wir die Vorbefunde haben.
Manchmal ist es den Patienten aber peinlich, beim vorherigen Arzt anzurufen und zu sagen, dass man in Zukunft anderswo behandelt wird – und manchmal hat man geradezu das Gefühl, der vorherige Arzt möchte den Wechsel erschweren.
Da wird dann von der Pflicht des Arztes erzählt, die Daten aufzubewahren, es wird das Recht des Arztes an den Unterlagen bemüht, es werden hohe Kosten in Aussicht gestellt…
Das alles ist schade, weil es natürlich nicht zutrifft und nur für unnötige Konflikte sorgt.

Die Rechtslage ist eindeutig: Der Patient hat ein Recht, innert 30 Tagen gratis eine Kopie der gesamten Akte zu erhalten (siehe auch diese Info des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten).

Sie müssen diese Anfrage aber auch nicht persönlich machen, ein (evtl. eingeschriebener) Brief reicht völlig aus. Der bereits erwähnte Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat dazu eine (leider nicht sehr schöne, aber dafür zweckmässige) Vorlage online bereitgestellt.